Eventualverbindlichkeiten

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 dargestellten Eventualverbindlichkeiten ausgeführt.

Kostenerstattung für Sprint. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wäre T‑Mobile US unter Umständen verpflichtet gewesen, 67 % der von Sprint im Vorfeld an Kreditgeber entrichteten Ausgleichszahlungen (sog. „Consent Fee“) und weitere Bankgebühren in Höhe von insgesamt 161 Mio. US‑$ zu erstatten, falls der Zusammenschluss nicht zustande gekommen wäre. Da der Zusammenschluss zum 1. April 2020 vollzogen wurde, besteht keine Eventualverbindlichkeit mehr.

Schiedsverfahren Toll Collect. Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect hatten die Daimler Mobility AG (vormals Daimler Financial Services AG), die Deutsche Telekom und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Von der Daimler Mobility AG und der Deutschen Telekom waren abschließende Zahlungen in Höhe von jeweils 550 Mio. € zu leisten, für die beide gesamtschuldnerisch hafteten. Da die letzte, in 2020 fällige Tranche in Höhe von jeweils 150 Mio. € beglichen wurde, besteht keine Eventualverbindlichkeit aus der gesamtschuldnerischen Haftung mehr.