Logo

Themenfilter

Ergebnisse

Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS

IFRS 17

Insurance Contracts

01.01.2023

IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 17

Insurance Contracts

01.01.2023

Die Erstanwendung des IFRS 17 wird auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die wesentlichen Grundlagen der Bilanzierung nach IFRS 17 bleiben unverändert. Durch die Anpassungen der Vorschrift, die einzelne Themenbereiche betreffen, sollen für Unternehmen bei der Einführung des Standards Erleichterungen verschafft werden, ohne den Informationsnutzen deutlich abzusenken. Die Option für Unternehmen, IFRS 9 erst verzögert und zeitgleich mit IFRS 17 erstmals anzuwenden, wurde ebenfalls bis zum 1. Januar 2023 verlängert.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 17

Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information

01.01.2023

Ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr, die wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 (sog. Classification Overlay) für die Vergleichsperioden im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards ermöglicht. Zudem dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden, wenn vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet wurde.

Keine Auswirkungen.

Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2

Presentation of Financial Statements

01.01.2023

Die Änderungen an IAS 1 sehen vor, dass künftig nicht mehr bedeutende (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden sollen, sondern wesentliche (material). Die Änderungen am IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ enthalten Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 8

Definition of Accounting Estimates

01.01.2023

Die Änderungen umfassen die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Es wird klargestellt, wie zwischen Änderungen von Rechnungs­legungs­methoden und rechnungs­legungs­bezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 12

Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction

01.01.2023

IAS 12 sieht in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Ansatz latenter Steuern vor. Bislang war unklar, ob diese Initial Recognition Exemption auch in den Fällen gilt, in denen aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögens­wertes und einer Schuld jeweils eine abzugsfähige und eine steuerbare temporäre Differenz in gleicher Höhe entsteht. Konkrete Anwendungsfälle sind Leasing-Verhältnisse und Rückbauverpflichtungen. Der IASB stellt nun klar, dass in vorgenannter Konstellation die Ausnahmeregelung vom Ansatz latenter Steuern nicht anwendbar ist.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRSa

Amendments to IAS 1

Classification of Liabilities as Current or Non-current

01.01.2024

Die Änderungen stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Änderung stellt zudem die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit klar.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 1

Non-current Liabilities with Covenants

01.01.2024

Die Änderungen stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschluss-Stichtag einhalten muss, keine Auswirkung auf die Klassifizierung einer Schuld am Abschluss-Stichtag als kurz- oder langfristig haben. Hingegen haben Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschluss-Stichtag einzuhalten hat, Auswirkungen auf die Klassifizierung.

Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Amendments to IFRS 16

Lease Liability in a Sale and Leaseback

01.01.2024

Die Änderungen regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer Leasing-Verbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so zu bewerten hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Vorschriften von für die Erstbewertung des angesetzten Nutzungsrechts am Vermögenswert sind nicht geändert worden. Hingegen regelt die Änderung zur Folgebewertung der Leasing-Verbindlichkeit, dass auch variable Leasing-Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, bei der initialen Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion zu berücksichtigen sind.

Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

a

Für die noch nicht von der EU übernommenen Standards wird zunächst das vom IASB vorgesehene Erstanwendungsdatum als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt angenommen.