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Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS

Amendment to IFRS 16

Covid-19-related Rent Concessions

01.01.2021a

Erleichterungsregelungen für die Bilanzierung von Mietzugeständnissen beim Leasingnehmer, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt wurden. Statt zu beurteilen, ob eine Mietkonzession als Modifizierung des Leasingvertrags zu bilanzieren ist, kann der Leasingnehmer die Veränderungen der Leasingzahlungen so behandeln, als läge keine Modifizierung vor.

Kein Gebrauch der Erleichterungsmöglichkeit durch die Deutsche Telekom.

Amendments to IFRS 4

Insurance Contracts – deferral of IFRS 9

01.01.2021

Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für die Versicherungsunternehmen.

Keine Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16

Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2)

01.01.2021

Die Anpassungen behandeln die Folgewirkungen von Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR-Reform, Vorschriften bzgl. der Bilanzierung der Hedge Accounting sowie die begleitenden Angabevorschriften.

Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen.

Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRSb

Amendments to IAS 16

Proceeds before Intended Use

01.01.2022

Die Änderung untersagt es einem Unternehmen, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die während der Zeit, in welcher der Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden. Klarstellung der Definition der Kosten für Testläufe. Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, sind getrennt auszuweisen. Angabe des Postens der Gesamtergebnisrechnung, in dem diese Erlöse erfasst werden.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 37

Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets

01.01.2022

Klarstellung, dass zu den Erfüllungskosten eines Vertrags alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten gehören. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags entstehenden Kosten (sog. „incremental cost“, wie z. B. direkte Lohn- und Materialkosten) und eine Zurechnung anderer Kosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich eine etwaige vorrangige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten (bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 3

Reference to the Conceptual Framework

01.01.2022

Verweis auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS. Ergänzung der Vorschrift, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Annual Improvements Project

Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle

01.01.2022

Punktuelle Überarbeitung von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

IFRS 17

Insurance Contracts

01.01.2023

IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 17

Insurance Contracts

01.01.2023

Verschiebung der Erstanwendung des IFRS 17 auf den 1. Januar 2023. Die wesentlichen Grundlagen der Bilanzierung nach IFRS 17 bleiben unverändert. Durch die Anpassungen der Vorschrift, die einzelne Themenbereiche betreffen, sollen für Unternehmen bei der Einführung des Standards Erleichterungen verschafft werden, ohne den Informationsnutzen deutlich abzusenken.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 1

Presentation of Financial Statements

01.01.2023

Klarstellung der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

a

Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Deutsche Telekom hat bereits im Geschäftsjahr 2020 beschlossen, von der Erleichterungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen.

b

Für die noch nicht von der EU übernommenen Standards wird zunächst das vom IASB vorgesehene Erstanwendungsdatum als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt angenommen.