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19 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom 12.189 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4.761.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

 

 

 

 

 

 

2020

2019

 

 

 

 

 

 

in Tsd. Stück

in %

in Tsd. Stück

in %

Bundesrepublik Deutschland − Berlin, Deutschland

689.601

14,5

689.601

14,5

KfW Bankengruppe − Frankfurt am Main, Deutschland

829.179

17,4

829.179

17,4

Streubesitz

3.242.679

68,1

3.242.679

68,1

davon: BlackRock, Inc. − Wilmington, DE, USAa

234.194

 

234.194

 

 

4.761.459

100,0

4.761.459

100,0

a

Gemäß der letzten Mitteilung von BlackRock, veröffentlicht am 22. September 2017, wurde die Meldeschwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten. Die Beteiligung an der Deutschen Telekom betrug demnach am 15. September 2017 4,92 % der Stimmrechte.

Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2020 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Gezeichneten Kapitals beträgt ca. 46 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,4 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2020 beträgt 18.002.303 Stück. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist.

Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.

Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen.

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben.

Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 und 312 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2018 übertragen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 448 Tsd. Stück eigene Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen.

Mit Ausnahme der Monate März und August wurden in allen Monaten des Berichtsjahres eigene Aktien von insgesamt 523 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2020 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 1.338 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 7.426 Tsd. €. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um 36 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 6.052 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 266 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 3.885 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet.

Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet, und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 61 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet. Im Berichtsjahr wurden 558 Tsd. Stück Aktien umgewidmet.

Stimmrechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2020: insgesamt rund 18 Mio. Stück).

Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2020 setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

 

 

 

 

Betrag Mio. €

Stückaktien Tsd. Stück

Zweck

Genehmigtes Kapital 2017

3.600

1.406.250

Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis 30. Mai 2022

Bedingtes Kapital 2018

1.200

468.750

Bedienung von bis 16. Mai 2023 ausgegebenen Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Transaktionen mit Eigentümern

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

2020

2019

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital der Eigentümer des Mutter­unternehmens

Anteile anderer Gesellschafter

Gesamt Konzern-Eigenkapital

Eigenkapital der Eigentümer des Mutter­unternehmens

Anteile anderer Gesellschafter

Gesamt Konzern-Eigenkapital

Veränderung Konsolidierungskreis

0

17.329

17.329

0

239

239

Erwerb Sprint

0

17.331

17.331

0

0

0

Erwerb Tele2 Netherlands

0

0

0

0

239

239

Sonstige Effekte

0

(2)

(2)

0

0

0

Transaktionen mit Eigentümern

7.299

5.967

13.266

73

340

413

Erwerb Sprint

7.474

5.915

13.389

0

0

0

Erwerb Tele2 Netherlands

0

0

0

293

226

519

Aktienrückkauf Magyar Telekom

68

(83)

(15)

0

0

0

Aktienrückkauf OTE

(40)

(103)

(143)

(29)

(81)

(110)

Aktienrückkauf Hrvatski Telekom

5

(17)

(12)

0

0

0

Rumänien Kapitalrestrukturierung

0

0

0

(51)

51

0

Sonstige Effekte

(208)

255

47

(140)

144

4

Die im Eigenkapital als Transaktionen mit Eigentümern und als Veränderung des Konsolidierungskreises erfassten Beträge stammen im Wesentlichen aus dem zum 1. April 2020 erfolgten Zusammenschluss von T‑Mobile US mit Sprint.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.

Nicht beherrschende Anteile: Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis der nicht beherrschenden Anteile sind im Wesentlichen Effekte aus der Neubewertung im Rahmen des Erwerbs der OTE-Gruppe in Höhe von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2019: 0,4 Mrd. €) sowie gegenläufig Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3,2 Mrd. € (31. Dezember 2019: 0,1 Mrd. €) und aus erfolgsneutral erfassten Bewertungsverlusten im Zusammenhang mit abgeschlossenen und im April 2020 vorzeitig aufgelösten Zinssicherungsgeschäften über Darlehensaufnahmen bei T‑Mobile US enthalten.