Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen Regulierung; damit verbunden sind weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung. Auch 2019 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

BNetzA entwickelt Regulierung für die „letzte Meile“ weiter. Die BNetzA überprüft regelmäßig, ob und welche Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen und welche Regulierungsauflagen sich hieraus ergeben. Die Telekom Deutschland unterliegt bislang einer umfassenden Regulierung auf der sog. „letzten Meile“. Am 27. Mai 2019 hat die BNetzA ihren Entwurf einer neuen Marktanalyse für den Zugang zur „letzten Meile“ zur Konsultation veröffentlicht. Nach dem Entwurf verfüge die Telekom Deutschland weiterhin über beträchtliche Marktmacht. Die BNetzA betont jedoch, dass die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Telekom nicht auf übertragen werden müsse, sondern dass, wenn sich die Marktteilnehmer einigen können, allenfalls eine geringfügige Regulierung erforderlich sein kann. Die konkrete Ausgestaltung von Regulierungsauflagen erfolgt jedoch erst in einem separaten Verfahren, dessen Ergebnisse noch nicht absehbar sind.

Festnetz-Terminierungsentgelte final über vier Jahre genehmigt. Die BNetzA hat die Festnetz-Terminierungsentgelte (FTR) sowohl für die Telekom Deutschland als auch die alternativen Teilnehmernetzbetreiber mit Beschlüssen vom 28. Juni 2019 final in Form eines 4-jährigen Gleitpfades festgelegt. Danach gelten ab 1. Januar 2019 die folgenden FTR-Entgelte: 2019 = 0,08 Ct./Min., 2020 = 0,06 Ct./Min., 2021 = 0,05 Ct./Min. und 2022 = 0,03 Ct./Min. Die von der BNetzA genehmigten Entgelte gelten jedoch nur solange, bis eine neue von der Europäischen Kommission gesetzte Obergrenze die national regulierten Entgelte ersetzt.

BNetzA beschließt weitere Absenkungen der Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Die BNetzA hat am 28. November 2019 den Beschluss für die Genehmigung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte () veröffentlicht. Dabei sind die MTR von bisher 0,95 Ct./Min. zum 1. Dezember 2019 auf 0,90 Ct./Min gesunken. Außerdem ist ein weiterer jährlicher Absenkungspfad in zwei Schritten jeweils zum 1. Dezember der Folgejahre auf 0,78 Ct./Min. und 0,70 Ct./Min. vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass die von der BNetzA genehmigten Entgelte nur solange gelten, bis die zum 31. Dezember 2020 von der EU-Kommission aufgrund des neuen EU-Rechtsrahmens festgesetzte EU-weite Obergrenze für die MTR – gegebenenfalls nach einer Übergangsfrist – in Kraft tritt.

Deregulierung von Mobilfunk-Terminierungsentgelten für Anrufe aus Ländern außerhalb Europas. Die BNetzA hat die Terminierung von Anrufen mit Ursprung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Mobilfunknetz der Telekom Deutschland und anderer deutscher Mobilfunk-Netzbetreiber dereguliert. Wir können demnach bereits seit dem 1. Dezember 2019 selbst entscheiden, ob und zu welchen Preisen und Konditionen wir gegenüber Netzbetreibern außerhalb des EWR Anrufe abrechnen. Zur Umsetzung sind nun noch konkrete Vertragsänderungen notwendig, die bereits verhandelt werden. Eine solche Differenzierung ist mittlerweile gängige Praxis in den meisten EU-Mitgliedsländern, da europäische Netzbetreiber aufgrund der -Regulierung nur sehr niedrige Terminierungsentgelte abrechnen dürfen, Netzbetreiber in Staaten außerhalb des EWR aber wesentlich höhere Terminierungsentgelte verlangen. Um eine sich erhöhende Preisspirale zu Lasten der Verbraucher zu verhindern, dürfen die frei verhandelbaren Entgelte jedoch die Entgelte der Netzbetreiber in den Ursprungsstaaten für die vergleichbare Leistung nicht überschreiten.

Deregulierung Zugang zum öffentlichen Telefonnetz. Die BNetzA hat mit ihrem am 11. Dezember 2019 veröffentlichten Beschluss die ex-post Regulierung unserer Anschlusstarife und -bündel, sowie die Verpflichtung zum Angebot von Call-by-Call im aufgehoben. Wir werden jedoch auch ohne eine solche Verpflichtung unseren Kunden weiterhin Call-by-Call anbieten. Dazu wurde mit dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) eine Vereinbarung getroffen, dass unsere Endkunden bis Ende 2022 Call-by-Call nutzen können. Die BNetzA hatte festgestellt, dass dieser Markt mittlerweile wettbewerblich funktioniert und daher regulatorische Auflagen nicht mehr erforderlich sind.

Entgelterhöhung für die Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL). Die BNetzA hat die regulierten Entgelte, die die Telekom Deutschland für die Vermietung ihres Netzes auf der sog. „letzten Meile“ erhält, zum 1. Juli 2019 erhöht. Konkret stiegen die Mietentgelte für die Leitung vom Kunden zum Kabelverzweiger von 6,77 €/Monat auf 7,05 €/Monat und für die längere Strecke vom Kunden bis zum Hauptverteiler von 10,02 €/Monat auf 11,19 €/Monat. Für die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten steigt das Entgelt von 0,04 €/Monat auf 0,06 €/Monat. Auch wenn eine solche Genehmigung unter den von uns beantragten Entgelten bleibt, so erkennt die Behörde doch an, dass die Kosten des Netzausbaus auf der „letzten Meile“ seit der letzten Entgeltentscheidung vor drei Jahren gestiegen sind. Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. Juni 2022.

StreamOn. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem Eilverfahrens-Beschluss vom 12. Juli 2019, dass die Anordnungen der BNetzA hinsichtlich der Datenverkehrsoptimierung bei Internet-Zugangsdiensten sowie der Verpflichtung zum Angebot auch im EU-Ausland zunächst zu befolgen sind. Im Einvernehmen mit der BNetzA haben wir unser Produkt gemäß der behördlichen Vorgaben angepasst. Dessen ungeachtet wird die Vereinbarkeit der Maßnahmen zur Datenverkehrsoptimierung sowie der Beschränkung des Angebots auf das Inland mit EU-Netzneutralitätsregeln im regulären Klageverfahren (sog. „Hauptsacheverfahren“) vor dem Kölner Verwaltungsgericht überprüft. Das Verwaltungsgericht hat die zentralen unionsrechtlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und das nationale Verfahren ausgesetzt.

Frequenzvergabe

Frequenzauktion Deutschland. In Deutschland hat die BNetzA vom 19. März bis 12. Juni 2019 eine Versteigerung der bundesweiten Frequenzen in den Bereichen 2,1 GHz und 3,4-3,7 GHz durchgeführt. Zur Auktion waren neben der Telekom Deutschland drei weitere Unternehmen zugelassen: Drillisch Netz, Telefónica Germany und die Vodafone. Alle Teilnehmer haben Frequenzen ersteigert. Wir haben uns vier Frequenzblöcke im 2 GHz-Band sowie neun Frequenzpakete im Bereich 3,6 GHz im Gesamtwert von 2,17 Mrd. € gesichert. Anstelle einer Einmalzahlung wurden mit den Vertretern des Bundes jährliche Ratenzahlungen bis 2030, beginnend 2019, vereinbart. Die Gewährung der Ratenzahlung erfolgte anstelle einer Zinszahlung unter der Auflage, zusätzliche Ausbauverpflichtungen zu übernehmen. Bei 2,1 GHz haben wir unsere Spektrumposition verdoppelt und bei 3,6 GHz fast ein Drittel des verfügbaren Spektrums (90 MHz) in der für uns optimalen Bandlage ersteigert. Wir sind damit erfolgreich mit der von uns angepeilten Ausstattung aus der Auktion herausgegangen und können unsere führende Position im Qualitätswettbewerb der deutschen Mobilfunknetze erhalten. Die drei bisherigen Netzbetreiber und sechs Service Provider haben Klagen gegen die Auktionsbedingungen eingereicht, die aber keine aufschiebende Wirkung hatten. Im November startete das Antragsverfahren für lokale Frequenzen im Bereich 3,7-3,8 GHz, von dem die bundesweit agierenden Mobilfunk-Netzbetreiber aber ausgeschlossen sind.

Frequenzauktion Österreich. Die Versteigerung des für den -Start wichtigen 3,6 GHz-Bereichs (3,4-3,8 GHz) wurde in Österreich zwischen dem 12. Februar und dem 8. März 2019 durchgeführt. Als Teilnehmer wurden neben den landesweit aktiven Netzbetreibern A1, T‑Mobile Austria und Hutchison auch regionale Interessenten zugelassen. Unsere Tochter T‑Mobile Austria konnte sich landesweit durchgängig 110 MHz (im Bereich von 3.690-3.800 MHz) im Wert von 57 Mio. € sichern, während Hutchison nur 100 MHz erreichte und A1 aufgrund des Erfolgs von vier regionalen Anbietern regional variierende Frequenzmengen erhielt. T‑Mobile Austria bereitet sich jetzt auf die im ersten Quartal 2020 startende Multibandauktion mit 700, 1.500 und 2.100 MHz vor.

Frequenzauktionen USA. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat von November 2018 bis Januar 2019 eine 28 GHz-Auktion durchgeführt. Dies war in den USA die erste 5G-Spektrumauktion in einem hohen Frequenzband („mm-Wave“). Am 14. März 2019 startete unter Beteiligung von T‑Mobile US eine zweite mm-Wave-Auktion im 24 GHz-Band mit insgesamt 1,55 GHz Spektrum. T‑Mobile US konnte in den zwei Auktionen für das 28 GHz- und das 24 GHz-Spektrum insgesamt 367 MHz für rund 843 Mio. US‑$ ersteigern und damit eine solide Position im Millimeterband für 5G sichern. Eine weitere Auktion hat am 10. Dezember 2019 begonnen. Versteigert werden Lizenzen in den Frequenzbereichen 37 GHz, 39 GHz und 47 GHz. Des Weiteren plant die FCC, im Juni 2020 Spektrum im 3,5 GHz-Band sowie später (Auktionsdatum noch offen) insgesamt 280 MHz-Spektrum im 3,7-4,2 GHz-Bereich zu versteigern.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen in Deutschland und bei unseren internationalen Beteiligungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

Erwarteter
Vergabe­start

Erwartetes
Vergabe­ende

Frequenz­bereiche (MHz)

Vergabe­verfahren

Erworbene Frequenzen (MHz)

Frequenz­investition

a

Simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Ratenzahlungsplan bis 2030, 2019 beginnend, vereinbart – unter der Auflage, zusätzliche Ausbauverpflichtungen zu übernehmen.

c

Sealed Bid Tender: Auktion mit Abgabe verschiedener Gebote in verschlossenen Briefumschlägen.

d

Combinatorial Clock Auction: dreistufige Mehrrundenauktion für Spektrum aus allen beteiligten Frequenzbändern.

Deutschland

 

beendet

2.100 / 3.400 – 3.700

Auktion (SMRAa)

20 MHz / 90 MHz

2,17 Mrd. €b

Griechenland

Q2 2020

Q3 2020

700 / 1.500 / 3.600 / 26.000

Auktion (SMRAa), erwartet

noch offen

noch offen

Kroatien

 

beendet

2.100 / 2.600

Zuteilung auf Antrag

2x 20 MHz
im 2.600 MHz-Band

jährliche Gebühren, ohne Einmalgebühr

Kroatien

Q1 2020

Q2 2020

700 / 3.400 – 3.800 / 26.000

noch offen

noch offen

noch offen

Niederlande

Q2 2020

Q3 2020

700 / 1.500 / 2.100

Hybride SMRA Clock Auction erwartet, Details noch offen

noch offen

noch offen

Nord­mazedonien

 

beendet

1.800

Lizenzverlängerung

2x 10 MHz

ohne
Verlängerungs­gebühr

Nord­mazedonien

Q4 2019

Q1 2020

2.100

Sealed Bid Tenderc

noch offen

noch offen

Nord­mazedonien

Q2 2020

Q3 2020

700 / 3.400 – 3.800

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Österreich

 

beendet

3.400 – 3.800

Regionale Auktion (CCAd)

1x 110 MHz

57 Mio. €

Österreich

Q1 2020

Q2 2020

700 / 1.500 / 2.100

Auktion (CCAd), erwartet

noch offen

noch offen

Polen

Q2 2020

Q3 2020

800 / 3.600 – 3.800

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Polen

Q3 2021

Q4 2022

700 / 2.100

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Rumänien

Q1 2020

Q2 2020

700 / 800 / 1.500 / 2.600 / 3.400 – 3.800 / 26.000

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Slowakei

Q1 2020

Q2 2020

700 / 900 / 1.500 / 1.800

Auktion (SMRAa), erwartet

noch offen

noch offen

Tschechische Republik

Q1 2020

Q2 2020

700 / 3.400 – 3.600

Auktion (SMRAa), erwartet

noch offen

noch offen

Ungarn

Q1 2020

Q2 2020

700 / 2.100 / 2.600 /
3.400 – 3.800

Auktion (Sequentielle CCA), erwartet

noch offen

noch offen

USA

 

beendet

28.000

Auktion (SMRAa)

367 MHz (zus. in 24 / 28 GHz)

843 Mio. US‑$

USA

 

beendet

24.000

Auktion (CCAd)

siehe oben

siehe oben

USA

gestartet

Q1 2020

37.000 / 39.000 / 47.000

Auktion (CCAd)

noch offen

noch offen

USA

Q2 2020

Q3 2020

3.550 – 3.700

Auktion (Clock Auction)

noch offen

noch offen

USA

noch offen

noch offen

3.700 – 4.200

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

FTTH - Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
MTR - Mobile Termination Rate
(engl.) – Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Terminierung ist der Transport eines Gesprächs vom Netz z. B. des Wettbewerbers in das Netz der Telekom. Wird das Gespräch in das Mobilfunknetz transportiert, spricht man von Mobilfunk-Terminierung. Wird der Verkehr in das Festnetz terminiert, spricht man von Festnetz-Terminierung oder oft auch einfach von Interconnection (IC). Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung eines Gesprächs in ein fremdes Netz zahlen muss.
MTR - Mobile Termination Rate
(engl.) – Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Terminierung ist der Transport eines Gesprächs vom Netz z. B. des Wettbewerbers in das Netz der Telekom. Wird das Gespräch in das Mobilfunknetz transportiert, spricht man von Mobilfunk-Terminierung. Wird der Verkehr in das Festnetz terminiert, spricht man von Festnetz-Terminierung oder oft auch einfach von Interconnection (IC). Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung eines Gesprächs in ein fremdes Netz zahlen muss.
Retail
Klein-/Einzelhandel. Im Gegensatz hierzu bezeichnet man das Großhandelsgeschäft auch als Wholesale-Geschäft.
5G
Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.