Aspekt 4: Achtung von Menschenrechten

Die Achtung der Menschenrechte hat für uns einen sehr hohen Stellenwert; dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern gleichermaßen für unsere Geschäftspartner und unsere ca. 20.000 Lieferanten in über 80 Ländern. Sie nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung.

Arbeitsstandards in der Lieferkette und im Konzern SDG 10

Die Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Durch unsere globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Kinderarbeit oder mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Verstöße fügen den Betroffenen großen Schaden zu und können auch für Unternehmen einen Reputationsverlust bedeuten und negative wirtschaftliche Folgen hervorrufen.  Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles). Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren grundlegenden Regelwerken verankert – in unseren Unternehmensleitlinien sowie in unserem „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“. Dieser unterstreicht unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Zugleich bekennen wir uns darin zu den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Global Compact der Vereinten Nationen. Auch von unseren Lieferanten fordern wir die Einhaltung aller menschenrechtsbezogenen Leitlinien. Innerhalb unseres Konzerns liegt unser Augenmerk in erster Linie auf der Wahrung des Rechts auf Kollektivvereinbarungen sowie auf der Gewährleistung von Vielfalt und Chancengleichheit.  Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Kapitel bei Aspekt 2 „Arbeitnehmerbelange“ unter „Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaften“ und „Diversity und Chancengleichheit“.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verlangen, Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte systematisch zu identifizieren und negative Folgen zu verhindern, abzumildern oder bei Bedarf wiedergutzumachen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir für unseren gesamten Konzern ein umfassendes Programm zur Implementierung der Leitprinzipien entwickelt und einen fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten eingeführt. Das Programm umfasst u. a. eine Bewusstseinsförderung, einen Beschwerdemechanismus, eine Risiko- und Auswirkungsanalyse sowie die Berichterstattung.

Zur Überprüfung unseres „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ nutzen wir v. a. zwei Instrumente: Zum einen erstellen wir jedes Jahr einen zentralen Menschenrechts- und Sozialbericht (Human Rights & Social Performance Report): 2018 erklärten darin alle befragten 120 Gesellschaften, dass sie die Grundsätze und Prinzipien des „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ einhalten. Für 2018 verzeichnet der Bericht keinerlei Verstöße. Zum anderen gibt es bei uns eine zentrale Anlaufstelle für Menschenrechte – erreichbar unter der E-Mail-Adresse humanrights@telekom.de sowie über ein anonymes Hinweisgebersystem. Alle Kontaktmöglichkeiten haben wir auf unserem Hinweisgeberportal „Tell me!“ zusammengefasst. Wir untersuchen jeden Hinweis und leiten Gegenmaßnahmen ein, sofern sich die Hinweise als plausibel herausstellen. 2018 erhielt die Kontaktstelle 9 Hinweise mit Menschenrechtsbezug, die entweder direkt über die Kontaktstelle oder über das (anonyme) Hinweisgebersystem eingingen. Nicht alle Hinweise wurden als plausibel bewertet. In unseren Landesgesellschaften führen wir bei Bedarf Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehungen durch. Dafür erheben wir fünf menschenrechtsbezogene Kennzahlen wie die Mitarbeiterzufriedenheit und werten diese mit einem Ampelsystem aus. Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel „Mitarbeiter“. Zusätzlich überprüfen wir jährlich formal die Einhaltung der „Employee Relations Policy“. Diskutiert werden die Ergebnisse mit den jeweiligen Regional-Managern der Landesgesellschaften; bei Bedarf vereinbaren wir Maßnahmen wie ein „Human Rights Impact Assessment“. Das Human Rights Impact Assessment ist ein Verfahren zur Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte und der Fähigkeit der Organisation, diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. 2018 haben wir ein solches Assessment bei T-Systems Malaysia und T-Systems Singapore sowie ein „Employee Relations Policy“-Review bei Magyar Telekom durchgeführt. Zudem haben wir 2018 ein spezielles Menschenrechtstraining für unsere Beschäftigten konzernweit eingeführt.

Die Öffentlichkeit erwartet zunehmend, dass Unternehmen über die gesamte Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme ausschöpfen. Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Dabei leiten wir unsere Strategie zur Nachhaltigkeit im Einkauf aus unserer CR-Strategie ab; sie ist konzernweit in den Einkaufsprozessen verankert. Die Verantwortung für die Umsetzung von Nachhaltigkeit im Einkauf tragen die Leiter des CR- und des Einkaufsbereichs gemeinsam. Sie berichten an den Vorstand Personal bzw. Finanzen. Ein Eskalationsprozess sieht in gravierenden Fällen Entscheidungen auf Vorstandsebene vor. Die Arbeitsgruppe „Nachhaltiger Einkauf“ unterstützt die internationalen Einkaufsbereiche dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen. Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie „Global Procurement Policy“, die dazugehörigen „Procurement Practices“ liefern konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gelten als Empfehlung für unsere Landesgesellschaften. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen wir konzernweit über ein E-Learning Tool; zusätzlich gibt seit 2016 ein Einkäuferhandbuch einen Überblick darüber, welche CR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. SDG 8

In unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct), der Bestandteil unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist und damit von unseren Lieferanten anerkannt werden muss, sind ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben. Nachhaltigkeitsbelange werden im Rahmen der Lieferantenauswahl bei Ausschreibungen mit 10 % gewichtet.

Wir können nicht garantieren, dass alle unsere Lieferanten die Grundsätze unseres Supplier Code of Conducts einhalten. Um Risiken zu minimieren und Lieferanten weiterzuentwickeln, überprüfen wir diese regelmäßig und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Dazu verwenden wir einen vierstufigen Ansatz: Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist integraler Bestandteil aller Lieferantenverträge und als solcher bindend für alle unsere Zulieferer (Stufe 1). Strategisch relevante oder risikoreiche Lieferanten rufen wir in der weiteren Geschäftsbeziehung dazu auf, ausführlichere Selbstauskünfte über das Informationssystem EcoVadis zu geben. Bei einigen Zulieferern mit erhöhtem CR-Risiko gehen wir noch einen Schritt weiter und führen Lieferantenprüfungen (Social Audits) vor Ort durch (Stufe 2). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere direkten Lieferanten, sondern – soweit möglich – auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität der Audits steigern wir außerdem, indem wir mit 16 anderen Unternehmen in der Joint Audit Cooperation (JAC) zusammenarbeiten. 2018 haben wir insgesamt 117 Social Audits durchgeführt – 29 davon bei unseren direkten und 88 bei unseren indirekten Zulieferern. Wie in den Vorjahren konzentrierten wir unsere Audit-Aktivitäten auf Lieferanten in Asien, v. a. in China, und deren benachbarten Ländern wie Indien, Malaysia, Südkorea und Thailand, aber auch in Brasilien, Mexiko und Osteuropa. Zu den auditierten Lieferanten gehörten Produzenten aus den Bereichen IT-Hardware, -Software und -Dienstleistungen sowie Netzwerke und Endgeräte. SDG 10

Auf Basis der Selbstauskünfte und Audit-Ergebnisse klassifizieren und bewerten wir Lieferanten – in erster Linie solche, die mehrere Warengruppen anbieten – nach CR-Kriterien (Stufe 3). In unserem mehrfach ausgezeichneten Entwicklungsprogramm für Lieferanten (Stufe 4) haben wir in den letzten Jahren gemeinsam mit unseren Lieferanten Lösungen für Themen wie Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz entwickelt. 2018 haben wir unser Lieferantenprogramm als Industrieansatz unter das Dach des -Branchenverbands Global e-Sustainability Initiative (GeSI) gestellt. Dort wird es als „Sustainable Development Programm“ (SDP) fortgesetzt. So wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die globalen Lieferketten für ICT-Produkte auch außerhalb unserer eigenen Wertschöpfungskette nachhaltiger zu gestalten. In der zweiten Jahreshälfte 2018 haben wir das GeSI SDP als Pilotprojekt mit vier Lieferanten gestartet. Ab 2019 werden sich weitere ICT-Unternehmen, deren Lieferanten und Unterlieferanten dem Programm anschließen. Wir erwarten, dass sich auch bei diesen Betrieben ähnliche Ergebnisse zeigen werden wie bei den Teilnehmern unseres bisherigen Lieferantenprogramms. Bei ihnen konnten wir nicht nur soziale und ökologische Verbesserungen erzielen, sondern auch ökonomische messbare Vorteile: Bessere Arbeitsbedingungen verringern die Ausfalltage von Beschäftigten, wirken sich positiv auf ihre Motivation aus und steigern die Produktivität. All dies verbessert auch die Qualität der Produkte, was wiederum die Anzahl an Beanstandungen bei unseren Produkten senkt. Zu den ökologischen Verbesserungen zählen Ressourceneinsparungen, etwa beim Wasserverbrauch. SDG 17

Unsere Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf messen und steuern wir mit dem ESG KPI „Nachhaltiger Einkauf“. Er stellt das Einkaufsvolumen bei Lieferanten dar, die unseren Verhaltenskodex für Lieferanten akzeptiert haben und im Rahmen von dezidierten Selbstauskünften, wie EcoVadis oder Social Audits, auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden. Die Berechnung erfolgt in Bezug zu unserem konzernweiten Einkaufsvolumen (ab 2018 ohne T-Mobile US). Der Anteil des risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2018 bei rund 81 % und damit auf Vorjahres- und Prognoseniveau. Unser Ziel ist es wie bisher, die Abdeckung von mindestens 80 % bis 2020 zu halten.

ICT - Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie